Allgemeine Geschäftsbedingungen

VOSS healthcare GmbH (VHC) mit Gewerbekunden,

Stand: November 2024

  1. Allgemeines

    1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB) oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts Anwendung. Diese AGB gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird, für alle, auch zukünftigen Lieferungen, es sei denn, dass abweichende Bedingungen vereinbart worden sind.

    1. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass der Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

  1. Angebot / Angebotsunterlagen

    1. Angebote von VOSS sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder spätestens durch Annahme der Lieferung zustande.

    1. Geringe Abweichungen der Lieferung von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und begründen keinen Mangel, sofern die Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für geringe Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben. Dies gilt ebenso für den Fall von Änderungen und Verbesserungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die vereinbarten Nettopreise verstehen sich exklusive Frachtkosten. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Bestellers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Frachtführers bleibt dem Lieferanten vorbehalten.

    1. Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig, es sei denn es wurden anderslautende Zahlungsverpflichtungen vereinbart.

    1. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. Außerdem wird eine Pauschale in Höhe von EUR 40 Euro fällig, die auf einen möglichen Schadensersatz anzurechnen ist, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist (§ 288 Abs. 5 BGB). Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten oder haben sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verschlechtert oder wird uns bekannt, dass unsere Zahlungsansprüche bereits bei Vertragsabschluss gefährdet waren, werden sämtliche Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber unbeschadet weiterer Rechten sofort fällig. Dies gilt auch für den Saldo jedes für den Käufer geführten Kontokorrents und auch für den Fall, dass die Zahlung einer Einzelrechnung beim Käufer dreimalig erfolglos angemahnt wurde.

    1. Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen und/oder noch ausstehenden Gutschriften aufrechnen, welche wir anerkannt haben oder welche rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Lieferung

    1. Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.

    1. Bei Eintritt von unvorhergesehenen, außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegenden Lieferungshindernissen (wie z.B. Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Ausfall von Produktionsanlagen, mangelnde Selbstbelieferung, Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten etc., gleichgültig ob diese bei uns oder unseren Lieferanten eintreten) können wir nach unserer Wahl den Liefertermin angemessen um die Dauer solcher Hindernisse verlängern, oder uns von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise lösen. Im letzteren Fall werden wir den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und die Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
      Im Fall endgültiger Unmöglichkeit insbesondere aus o.g. Gründen werden wir von der Lieferverpflichtung nach den gesetzlichen Vorschriften befreit.

    1. Wird bearbeitete Ware zurückgeliefert aus Gründen, die VOSS nicht zu vertreten hat, trägt der Besteller die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei VOSS.

    1. Im Fall einer von uns zu vertretende Nichteinhaltung des Liefertermins steht dem Käufer stets erst nach angemessener Fristsetzung ein Rücktrittsrecht zu. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und bei Überschreitung des festgelegten Kreditlimits sind wir zu weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet.

    1. Offensichtliche Transportschäden, insbesondere auch solche an der Verpackung, sind sowohl bei der Entgegennahme der Sendung schriftlich beim Transporteur anzumelden und vom Transporteur schriftlich zu bestätigen als auch unverzüglich bei VHC in Textform anzuzeigen. Bei Lieferungen von Waren bei einem Wert bis zu EUR 100,00 (netto) berechnen wir Frachtkosten in Höhe von EUR 8,50.

  1. Eigentumsvorbehalt

    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der VHC.

    1. Bei Zahlungsverzug, unrechtmäßigem Verhalten des Käufers oder einer Gefährdung unserer Forderung, wozu auch die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zählt, ist der Käufer, soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet, die Waren auf seine Kosten und auf Anforderung (z.B. Transport, Versicherungsprämien) an uns herauszugeben. Ein derartiges Herausgabeverlangen gilt als Rücktrittserklärung verbunden mit der Abgabe unseres Angebotes, die Kaufsache Zug um Zug gegen Bezahlung – zu den im Übrigen bisherigen Vertragsbedingungen – wieder auszuliefern.

    1. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die uns gehörende Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand von seinem Abnehmer nicht sofort bezahlt wird. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten gegen seine Abnehmer im Voraus an uns ab.

    1. Der Käufer ist verpflichtet, uns gehörende Ware gegen typische Lagerrisiken angemessen zu versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an uns ab.

    1. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware oder der uns abgetretenen Forderungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte zu ergreifen. Wir verpflichten uns, Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die uns zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen von ihm verursachten schuldhaften Verstoß gegen diese Bedingungen entstehen.

  1. Rückgabe

    1. Von uns gelieferte mangelfreie Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für die Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Sollte die Ware bei Rückgabe nicht mehr originalverpackt oder beschädigt sein, so haben wir das Recht, zusätzlich weitere Abzüge von den Gutschriften vorzunehmen.

  1. Haftung

    1. Wir haften für nachweislich von uns gelieferte Ware und nur für nachgewiesene zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestehende Sachmängel. Der Kaufnachweis kann z.B. durch Vorlage des Kaufbeleges oder des Übergabeprotokolls geführt werden.

    1. Die Sachmängelhaftung gegenüber einem Käufer erfolgt durch Nacherfüllung in der Weise, dass wir nach unserer Wahl den fehlerhaften Gegenstand nachbessern oder einen mangelfreien Gegenstand neu liefern. Nr. 2 Satz 3 dieser AGB gilt entsprechend. Die Nacherfüllung führt nicht weder zu einer Verlängerung noch zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist. Vor der Nacherfüllung ist uns Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Der Käufer ist bei erfolgloser Nacherfüllung berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt hat sich der Käufer einen Gebrauchsvorteil anrechnen zu lassen in Höhe von monatlich 5% des Bruttokaufpreises, berechnet vom Verkaufsdatum.

    1. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale eingetreten ist. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 BGB längere Fristen vorschreibt. Ansprüche des Käufers aus Sachmängelhaftung sind ausgeschlossen, soweit der Käufer offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach Übergabe in Textform gerügt hat. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung in Textform zu rügen.

    1. Muss die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung transportiert werden, führen wir diesen Transport selbst oder durch Beauftragte aus, es sei denn, etwas anderes ist mit dem Käufer vereinbart. Eine Erstattung von Transportkosten des Käufers für nicht vereinbarte Transporte entfällt, soweit diese den Betrag übersteigen, den wir nachweislich für eine Selbstabholung aufzuwenden gehabt hätten. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 10.

    1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, bei Verzögerungsschäden jedoch der Höhe nach begrenzt auf maximal 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Soweit keine vorsätzliche und auch keine grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

  1. Medizinprodukte Vigilanz, Marktüberwachung:

    1. Händler sind an der Mitwirkung bei Vigilanz und Marktüberwachung laut MDR 2017/745, Artikel 14 (Allgemeine Pflichten der Händler) verpflichtet. Insbesondere sind Beschwerden und Vorkommnisse unverzüglich an uns weiterzuleiten.
      Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 241 510 056 22 oder unter der E-Mail-Adresse info@voss-healthcare.net.
      Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sollten Sie die Seriennummern bei Auslieferung an Ihre Kunden zur besseren Nachverfolgbarkeit notieren.

    1. Im Falle einer berechtigten Reklamation senden wir kostenlos das entsprechende Ersatzteil an den Händler. Im Gegenzug muss der Händler das schadhafte Teil an VHC retournieren, sodass es binnen 21 Tagen bei VHC eintrifft. Nach Ablauf dieser Frist wird VHC eine Rechnung für das Ersatzteil erstellen, die dann ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig wird und nicht mehr gutgeschrieben werden kann.



  1. Sonstiges

    1. Für Verträge mit Unternehmen wird als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Aachen vereinbart mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

    1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame Bedingungen sind durch schriftliche Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommen.

    1. Wir sind berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Bestellungen, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.